Ungewollte Schwangerschaft

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Bitte machen Sie Termine für einen Schwangerschaftsabbruch per Telefon.
Dann können wir feststellen, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Und wir sind entsprechend vorbereitet.
Außerdem brauchen Sie auf jeden Fall 2 Termine im Abstand von 2 Tagen. Das ist mit Doctolib noch nicht möglich.

Liebe Patientin,

Sind schwanger, hatten jetzt aber keine Schwangerschaft geplant. Sie denken deshalb darüber nach, die Schwangerschaft abzubrechen. Bedenken Sie bei allen Entscheidungen bitte, dass das Kind in Ihnen auch ein Recht auf Leben hat. Prüfen Sie bitte, ob nicht auch in ihrer Situation das Austragen des Kindes und das Leben mit dem Kind möglich ist.

Nach dem deutschen Abtreibungsrecht wird eine Abtreibung nicht bestraft, wenn sie bis zur 14. Woche nach dem ersten Tag der letzten Regel durchgeführt wird. Vorher muss eine Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle erfolgen. Zwischen der Beratung und dem Abbruch müssen mindestens 3 Tage liegen.

Die Krankenkasse bezahlt die Abtreibung nicht. Sie müssen sie also selber bezahlen. Bei Bedürftigkeit (eigenes Einkommen unter € 1383 plus € 328 pro Kind (Stand Juli 2023) und kein kurzfristig verwertbares Vermögen) übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten doch! Sie sollten deshalb auf jeden Fall dort nachfragen. Wenn Sie in keiner Krankenkasse sind (z.B. als Sozialhilfeempfängerin) wenden Sie sich bitte an eine Krankenkasse in Ihrem Wohnort.

Wie geht es jetzt weiter?

  • Ich bescheinige Ihnen das Bestehen einer Schwangerschaft und das Schwangerschaftsalter.
  • Sie sollten mit Ihrem Partner oder mit anderen Personen Ihres Vertrauens diese ungewollte Situation besprechen.
  • Wenn für Sie ein Schwangerschaftsabbruch in Frage kommt, müssen Sie bei einer Beratungsstelle einen Termin für das Beratungsgespräch vereinbaren.
  • Sprechen Sie mit der zuständigen Krankenkasse. Wenn sie die Bedürftigkeit anerkennt, stellt sie eine Bescheinigung über die Kostenübernahme aus.
  • Haben Sie einen alten Mutterpass oder einen Blutgruppenausweis? Dann bringen Sie ihn bitte zu den folgenden Terminen mit.
  • Kommen Sie bitte nach dem Beratungsgespräch wieder zu mir. Wenn Ihre Blutgruppe nicht bekannt ist, muß sie noch bestimmt werden. Eventuell sind auch weitere Laboruntersuchungen notwendig.
  • Außerdem stehe ich Ihnen bei allen Fragen und Problemen zur Verfügung.

Adressen:

1. Lokale Beratungsstellen

Donum Vitae
Bahnhofstraße 36
48249 Dülmen
Tel.: 02594 / 786555
duelmen@donumvitae.org
Schwangerschaftskonfliktberatung
des Kreises Coesfeld
Schützenwall 16
48653 Coesfeld
Tel.: 02541 / 18-5315 oder Tel.: 02541 / 18-5356
Pro Familia
Außenstelle Lüdinghausen
Burgstraße 2 - 4
59348 Lüdinghausen
Termine unter
Tel.: 0251 / 45858
Pro Familia
Ludgeriplatz 12
48151 Münster
Tel.: 0251 / 45858
muenster@profamila.de
Beratungsstelle der Diakonie
Kleine Viehstraße 31
48653 Coesfeld
Tel.: 02541/5026
coesfeld@diakonie-west.de
Innere Mission
Hörster Straße 29
48143 Münster
Tel.: 0251 / 49015-0
Stadt Münster
Hafenstraße 30
48153 Münster
Tel: 0251 / 492 5685
donum vitae Münster e.V.
Geiststraße 57
48151 Münster
Tel.: 0251 / 1448818
donum vitae Kreis Borken e.V.
van-Delden-Straße 12
48683 Ahaus
Tel.: 02561 / 978 747

2. Regionale Krankenkassen

AOK Coesfeld
Jakobiring 9
48653 Coesfeld
Tel.: 02541 / 12-0
- AOK Dülmen
Münsterstraße 15
48249 Dülmen
Tel.: 02594 / 943824

3. Andere Einrichtungen, die Abbrüche durchführen

Praxen und Kliniken

4. Staatliche Gesundheitsinformation

Internetseite Schwangerschaftsabbruch

Broschüre allgemein zum Schwangerschafsabbruch

Entscheidungshilfe

Abbruch in unserer Praxis

Medikamentöser Abbruch mit Mifegyne

Wir führen nur Abbrüche mit der Tablette durch. Das ist bis zum Ende der 9. Woche möglich. Auch dafür ist der Ablauf wie oben beschrieben: mit Beratung und 3 Tagen Bedenkzeit.

Das Vorgehen erfordert 3 Termine:

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Bescheinigung über das Beratungsgespräch
    • Bescheinigung über das Alter der Schwangerschaft
    • evtl. weitere Laborwerte
    • ggf. Unterlagen über sonst vorliegende Krankheiten
    • Bescheinigung über die Kostenübernahme von der Krankenkasse. Der Abbruch wird dann anonymisert abgerechnet.
    • Wenn Sie selbst bezahlen, können Sie das mit Karte oder bar beim ersten Termin machen.
    • Mutterpass / Blutgruppenausweis
    • Nach der neuen Leitlinie ist eine Rhesus-Prophylaxe bei einem Abbruch bis zur 9. Woche nicht mehr erforderlich. Wenn Sie aber einen Mutterpass oder ein Dokument über die Blutgruppe und den Rhesusfaktor haben, bringen Sie das bitte mit.

    1. Termin:

    • Per vaginaler Untersuchung auf dem Gyn-stuhl und mit vaginalem Ultraschall wird das Schwangerschaftsalter bestätigt.
    • Ich erläutere Ihnen den Ablauf anhand eines Aufklärungsbogens.
    • Sie unterschreiben, dass Sie alles verstanden haben und den Abbruch wünschen.
    • Sie schlucken eine Tablette Mifegyne 600
    • Nach dieser Tablette passiert normalerweise noch nichts. Die Übelkeit kann zu nehmen. Sie können normal arbeiten.

    2. Termin:

    • 2 Tage später kommen Sie wieder.
    • Je nach Schwangerschaftsalter und Gesamtsituation schlucken Sie ein anderes Medikament oder ich lege es in die Scheide ein.
    • Wenn Ihre Blutgruppe RH negativ ist, besprechen wir, ob Sie eine Spritze brauchen, damit sich keine Antikörper bilden.
    • Sie gehen anschließend nach Hause. Dort sollte jemand zu Ihrer Betreuung da sein. Arbeitsfähig sind sie an diesem Tag normalerweise nicht. Die Blutungen setzten nach der Anwendung des Prostaglandins ein. Ob schon nach einer halben Stunde oder erst nach 4 - 8 Stunden kann man nicht vorhersagen. Es können stärkere Schmerzen als bei einer Regelblutung auftreten. Starke Blutungen sind möglich und normal. Bei Bedarf können Sie Schmerzmittel (z.B. Ibuprofen) einnehmen. Sie bemerken den Abgang, die Blutung hält schwacher dann aber noch einige Tage bis Wochen an.

    3. Termin:

    • Die Nachuntersuchung 2 - 3 Wochen nach dem Abbruch ist unbedingt erforderlich um festzustellen, ob die Ausstoßung vollständig war und die Schwangerschaft beendet wurde.
    • Der 3. Termin sollte auch bei uns sein, damit eine selten nötige Nachbehandlung organisiert werden kann.

Operativer Schwangerschaftsabbruch

Wenn Sie schon weiter sind in der Schwangerschaft oder aus anderen Gründen lieber einen operativen Abbruch wünschen, schicke ich Sie zu einem Kollegen weiter.

Zum besprochenen Operationstermin lassen Sie sich bitte bringen. Der Eingriff wird ambulant durchgeführt. Sie können allerdings nicht selber zurückfahren.
Sie müssen folgende Unterlagen mitnehmen:

  • Bescheinigung über das Beratungsgespräch
  • Bescheinigung über das Alter der Schwangerschaft
  • ggf. eine Überweisung
  • Mutterpass / Blutgruppenausweis
  • evtl. weitere Laborwerte
  • ggf. Unterlagen über sonst vorliegende Krankheiten
  • Bescheinigung über die Kostenübernahme von der Krankenkasse. Der Abbruch wird dann anonymisert abgerechnet.
  • Wenn Sie selbst bezahlen, denken Sie an das Geld.

Nach den Eingriff betreue ich Sie gerne weiter. Bei der Nachuntersuchung, aber auch bei Komplikationen oder Fragen.

Werbeverbot § 219a StGB abgeschafft

Am 24. Juni 2022 hat der Bundestag das Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) abgeschafft. Ich darf hier also wieder Information für Sie bereitstellen.

Nur zur Information finden Sie hier noch die Berichte über meine Verurteilung:

Artikel über meine Verurteilung

WDR Lokalzeit Münster 20.5.2021

Sat1 regional 20.5.2021